StromweXel für Gemeinden

Von Markus Schöning

Politisch ist es wichtig, seine Überzeugungen bei der kommunalen Arbeit einzubringen. Eines unserer vorrangigen Wahlziele war der StromanbieterweXel für die Stadt Wustrow. Für uns hat es also geheißen, echten Ökostrom für die Stadt Wustrow möglichst fraktionsübergreifend durchzusetzen. Diese Möglichkeit bot sich im Laufe des Jahres 2013, weil die Stromlieferverträge Ende des Jahres auslaufen. Auf die sonst übliche Verlängerung der Atomverträge hat der Rat der Stadt bewusst verzichtet.

A) Rechtliche Vorgaben

Gemäß des niedersächsischen Wertgrenzenerlasses vom 25.11.2011 mit entsprechender Verlängerung vom 03.12.2012 darf bei Lieferungen unter 50.000,-€ die sogenannte freihändige Vergabe durchgeführt werden:

„Freihändige Vergaben dürfen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) ohne weitere Einzelbegründung vorgenommen werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Es sind grundsätzlich mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dabei sollte sichergestellt werden, dass mindestens ein Unternehmen aus diesem Kreis in den zurückliegenden zwölf Monaten von der Vergabestelle keinen Auftrag erhalten hat.
  • Zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Vermeidung von Diskriminierungen ist der Kreis der Unternehmen in der Regel weit zu fassen, d. h. auch nicht ortsansässige Unternehmen sind zu beteiligen.
  • In der Dokumentation des Vergabeverfahrens sind die Gründe für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar darzulegen. Abweichungen von den vorgenannten Vergaberegeln sind gesondert zu begründen.“

Diese doch hohe Grenze für die freihändige Vergabe beruht auf den Regelungen zum sogenannten Konjunkturpaket. Diese Grenze wird mit Ende des Jahres 2013 durch eine neue Wertgrenzenverordnung ersetzt. Sobald eine belastbare Verordnung vorliegt, wird sie an dieser Stelle entsprechend bekannt gegeben.

Weiter sollte darauf geachtet werden, qualifizierte Kriterien für den Strombezug zu erarbeiten, damit nicht nur der Preis als Hürde angesehen wird, sondern über inhaltliche Komponenten der Weg in die Energiewende gelingt.

Daneben muss der Zuschlag gemäß Gesetz auf das „wirtschaftlichste“ Angebot fallen (siehe §97 Abs. 5 GWB). Dieses ist etwas anderes als das billigste Angebot. Zur Unterscheidung hat das bayrische Wirtschaftsministerium eine Ausarbeitung erstellt, die hier eingesehen werden kann. Hier gibt es auch Informationen, wie das wirtschaftlichste Angebot anhand konkreter Wertungsschritte ermittelt wird und wie die Wertung im Vergabeverfahren ablaufen sollte.

Weitere (auch rechtliche) Informationen finden sich in einer gemeinsamen Zusammenschrift von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt.

B) Wustrower Vorgehen

Im Vorfeld war es somit wichtig, sich auf konkrete Kriterien für den Strombezug zu verständigen, denn nur der Preis als Zuschlagskriterium ist für eine politische Richtungsentscheidung zu wenig. Dieses drückt sich auch im Leistungsbeschreibungsrecht aus, das bei der Gemeinde liegt.

Der Rat der Stadt Wustrow (Wendland) hat sich einstimmig in der Ratssitzung am 21. Oktober 2013 auf eben feste Kriterien für den Strombezug geeinigt:

  1. Reiner Ökostrom!
  2. Neuanlagenförderung!
  3. Nachweis der beiden genannten Kriterien anhand geeigneter Nachweise!

Damit wurden im Rat der Stadt deutliche Kriterien an den Strombezug festgelegt, die weit über den üblichen Vorstellungen von Gemeinden liegen. Insbesondere die Neuanlagenförderung ist von erheblicher Bedeutung, weil nur mit neuen Anlagen die Energiewende gelingt. Reiner Ökostrom muss zwangsläufig Strom aus erneuerbaren Anlagen sein, der ohne RECS- oder HKNR-Zertifikate auskommt, damit auch physikalischer Strom bezogen und nicht nur greenwashing betrieben wird.

Gemäß oben genannten Erlasses wurden dann drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben. Das Ende in Kürze hier…

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

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